Errichtung Fonds
Gemeinnütziges Engagement mit einem Fonds unter dem Dach der Berner Dachstiftung Fontes
Suchen Sie nach einer Möglichkeit, sich im gemeinnützigen Bereich für einen bestimmten Zweck zu engagieren, möchten aber keine juristisch selbständige Stiftung errichten? Beabsichtigen Sie im Rahmen Ihrer Nachlassplanung zu spenden? Sind Sie Stiftungsrat einer Stiftung, deren Erträge nicht mehr für eine nachhaltige Fördertätigkeit ausreichen und sind dafür auf der Suche nach einer Lösung?
Unter dem Dach der gemeinnützigen und damit steuerbefreiten Berner Dachstiftung Fontes können Fonds mit individuellem Namen und gemeinnützigem Förderzweck errichtet werden.
Jeder Fonds hat einen eigenen Beirat, der sich auf die Fördertätigkeit konzentrieren kann und über die Vergabungen entscheidet. Die Berner Dachstiftung Fontes nimmt die Geschäftsführung wahr und verwaltet die Mittel des Fonds als Teil des gesamten Stiftungsvermögens professionell. Sie werden somit von der gesamten Administration entlastet. Wir übernehmen für Sie die Organisation und Protokollierung der Beiratssitzungen und wickeln die gesamte Korrespondenz mit Gesuchstellenden, Begünstigen und den Behörden ab.
Eine Dachstiftung ist eine philanthropische Organisation, die verschiedene Unterstiftungen bzw. Fonds unter einem gemeinsamen Dach vereint. Diese Struktur ermöglicht es, Ressourcen zu bündeln, Synergien zu schaffen und die Effizienz in der Verwaltung und Umsetzung philanthropischer Ziele zu erhöhen. Durch ihre koordinierende Rolle tragen Dachstiftungen dazu bei, das soziale Engagement zu verstärken und die Wirkung von gemeinnützigen Aktivitäten zu maximieren.
Privatpersonen können einen Fonds durch Schenkung eines Barbetrages mittels Schenkungsvertrags errichten. Bestehende Stiftungen haben die Möglichkeit mit der Berner Dachstiftung Fontes zu fusionieren und nach dem Vollzug der Fusion als Fonds weiterzubestehen.
Wir beraten Sie gerne bei der Errichtung Ihres Fonds und redigieren sämtliche Dokumente. Ihr philanthropisches Engagement kann somit innert kurzer Zeit realisiert werden.
Effizienz – Die Errichtung eines Fonds durch einen Schenkungsvertrag ist einfacher, schneller und kostengünstiger als die Errichtung einer rechtlich selbständigen Stiftung.
Fokus – Durch unsere professionelle Geschäftsführung können sich die Mitglieder des Beirats auf die Fördertätigkeit konzentrieren.
Synergien – Auf der Anlageseite erzielt das gemeinsame Kapital eine entsprechende Rendite und die Vermögensverwaltungsgebühren werden geteilt. Auch die Kosten für die Geschäftsführung werden von den Fonds gemeinsam getragen.
Steuerbefreiung – Für die Steuerbefreiung der Fonds sorgt die Dachstiftung, wobei der Zweck des Fonds dergestalt sein muss, dass eine Gemeinnützigkeit vorliegt. Spenden für einen Fonds können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuerlich in Abzug gebracht werden.
Wirkung – Es besteht die Möglichkeit, mit anderen Fonds zusammenzuarbeiten und so mehr Wirkung zu erzielen. Synergien im Rahmen der Fördertätigkeit können einfacher genutzt werden.
Digitalisierung – Die Dachstiftung stellt auf Wunsch des Beirates für Gesuche eine Online-Plattform zur Verfügung.
Für die Errichtung eines Fonds (Schenkungsvertrag, Reglemente etc.) durch eine Privatperson werden pauschal CHF 3‘000.- in Rechnung gestellt (exkl. Fremdkosten und Gebühren der Behörden). Entscheidet sich eine bestehende Stiftung mit der Berner Dachstiftung Fontes zu fusionieren, so begleiten wir diese Fusion gerne. Für die Redaktion der Fusionsdokumente (Fusionsvertrag, Antrag an die Aufsicht etc.) rechnen wir nach Aufwand ab. Zusätzlich fallen bei einer Fusion Gebühren der Behörden an (Aufsicht, Handelsregister etc.).